FAQ – Häufig gestellte Fragen

Eine Physiotherapie Sitzung dauert 25 – 30 Minuten. In dieser Zeit werden Sie aktiv oder passiv behandelt und es werden administrative Tätigkeiten wie ihre Behandlungsdokumentation gemacht.

Physiotherapie ist Teil der Grundversicherung. Somit übernimmt Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung die Kosten. Sie brauchen dafür eine Verordnung vom Arzt.

Der Tarif für Physiotherapie ist gesetzlich festgelegt und besteht aus einer Behandlungspauschale und je nachdem Zuschlagpositionen. Diese Pauschalen sind als Taxpunkte schweizweit dieselben, zum Beispiel die „Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie“ mit 48 oder für „aufwändige Physiotherapie“ (darunter fällt zum Beispiel die Manuelle Lymphdrainage) mit 77 Taxpunkten. Die Taxpunkte werden im Kanton Baselland bei Abrechnung über die Krankenversicherung derzeit mit dem Taxpunktwert von CHF 1.03 multipliziert, Unfall CHF 1.00, was den Grundtarif von CHF 49.44 pro Behandlung ergibt.

Je nach Diagnose, wird eine Sitzung als „Aufwändig“ (also mit 77 Taxpunkten) abgerechnet.
Es liegt im Ermessen des Therapeuten ob 25 oder 40 Minuten Behandlungszeit einzuplanen sind.

Wir bitten Sie, sich bis spätestens 24 Stunden bei 30 minütigen Terminen, am Wochenende und bei 45-60 minütigen Terminen 36 Stunden vor dem Termin abzumelden, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Melden Sie sich kurzfristiger ab oder vergessen Sie den Termin, müssen wir Ihnen die Kosten dafür privat mit CHF 50.- pro Sitzung à 30 Minuten in Rechnung stellen. Dies kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Normalerweise sind es 9 Behandlungen, es liegt aber im Ermessen des Arztes ausnahmsweise mehr oder weniger zu verschreiben.
In der Regel sind 4 Serien pro Jahr Therapie ohne ärztlichen Verlaufsbericht möglich.

Die erste Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen ab Ausstellungsdatum erfolgen. Danach kann aber über eine Zeit von drei Monaten behandelt werden.
Erfolgt die erste Behandlung nicht während 5 Wochen, ist die Versicherung nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen.

Die Medizinische Trainingstherapie (MTT) ist ein ärztlich verordnetes Aufbautraining und eignet sich sowohl nach akuten Verletzungen und Operationen als auch bei chronischen Beschwerden.

Die MTT stellt den Schlusspunkt der rehabilitativen Phase dar und umfasst das selbständige Training nach physiotherapeutischer Anleitung. Das Ziel ist die Wiederherstellung der physischen Fähigkeiten der Patienten und Patientinnen. Dies kann die Verbesserung des Gleichgewichts, der Koordination und Haltung, der Kraft, Flexibilität, Schnelligkeit oder Ausdauer sein.

Da MTT im Sinne der Rehabilitation vergütet wird, muss vorgängig mindestens eine Serie Physiotherapie stattgefunden haben.
Zudem wird MTT nur einmal pro Fall, nach vorgängiger Kostengutsprache, von den Kranken- und Unfallversicherungen übernommen.

Die MTT erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird durch die Grundversicherung abgedeckt. Ein MTT Programm ist auf drei Monate beschränkt. Es wird fallspezifisch entschieden, wie oft das Training optimalerweise durchgeführt werden sollte (2 oder 3x / Woche).

Als Startdatum zählt der erste Einführungstermin, (25 min.) der zweimalig von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird und an dem das Trainingsprogramm erstellt wird.

Wir bitten Sie, zur ersten Sitzung Ihre gültige ärztliche Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen. Sollte der Grund für die Therapie ein Unfall sein, brauchen wir das genaue Unfalldatum und die Schadennummer der Suva oder Unfallversicherung.

Wir empfehlen Ihnen ausserdem, bequeme Kleidung zu tragen bzw. mitzubringen. Bei Problemen der unteren Gliedmassen kann das Tragen/Mitbringen von Shorts erforderlich bzw. ratsam sein.

Das Verfassen von Berichten und ähnlichen Diensten sind oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Deshalb werden Dienstleistungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, den Patientinnen und Patienten privat in Rechnung gestellt.   

Bitte klären Sie vor dem Start der Osteopathiebehandlung mit Ihrer Zusatzversicherung ab, in welchem Umfang sich diese an der Kostenübernahme beteiligen wird. Bei entsprechender Zusatzversicherung werden in der Regel 80% der Behandlungskosten vergütet. LINK
(ausser Visana und Assura)
Erwähnen Sie bei der Abklärung, dass es sich bei Herrn Dierker um einen EMR-Anerkannten-Osteopathen handelt.

Wie lange dauert eine Osteopathiebehandlung und in welcher Frequenz laufen die Behandlungen ab?

In der Regel dauert eine Osteopathiebehandlung 50 Minuten. Es können aber auch kürzere Termine vereinbart werden.
In der Regel werden 6 Therapiesitzungen mit einem Abstand von jeweils einer Woche vereinbart. Dies ist jedoch individuell mit dem Therapeuten abzuklären und kann variieren.

Was kostet eine Osteopathiebehandlung?

Eine Osteopathiebehandlung kostet pro 5 Minuten 14 CHF. In der Regel werden Behandlungen von 50 Minuten durchgeführt die dann 140 CHF kosten.

Gerne stellen wir Ihnen eine Rechnung zu, zudem haben Sie die Möglichkeit, bar, per Debitkarte, per Kreditkarte oder TWINT zu bezahlen.

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Wenn Sie einen Termin wünschen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gerne persönlich oder per Telefon zur Verfügung.
Unsere Praxis Administration ist zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 und von 13.30 – 17.30
Telefon: 061 461 2827
Mail: info@4balance.ch