FAQ – Häufig gestellte Fragen

Eine Standard-Physiotherapie Sitzung dauert 25-30 Minuten. In dieser Zeit werden Sie aktiv oder passiv behandelt und es werden administrative Tätigkeiten wie ihre Behandlungsdokumentation gemacht.
Aufwändige Behandlungen wie z.B. die Therapie von neurologische Erkrankungen, Lymphödemen oder die Behandlung von mehreren Regionen am Bewegungsapparat können nach vorgängiger individueller Abklärung und Verordnung 30-40 Minuten dauern.

Physiotherapie ist Teil der Grundversicherung. Somit übernimmt Ihre Kranken oder Unfallversicherung die Kosten.
Sie brauchen hierzu nur eine Verordnung vom Arzt.

Zusätzlich ist eine Abrechnung je nach Zusatzversicherung über das EMR möglich, bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Zusatzversicherung.

Private Termine sind jederzeit möglich und werden ihnen privat in Rechnung gestellt.

Der Tarif in der Grundversicherung für Physiotherapie ist gesetzlich festgelegt und besteht aus einer Behandlungspauschale und je nachdem Zuschlagpositionen. Diese Pauschalen sind als Taxpunkte schweizweit dieselben, zum Beispiel die „Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie“ mit 48 TPW (25 min) oder für „aufwändige Physiotherapie“ (darunter fallen z.B. Neurologische Erkrankungen, ATG, MLD oder mehrerer betroffenen Regionen am Bewegungsapparat) mit 77 Taxpunkten. (Dauer 30-40 min. je nach Krankheitsbild und Aufwand.)
Die Taxpunkte werden im Kanton Baselland bei Abrechnung über die Krankenversicherung derzeit mit dem Taxpunktwert von CHF 1.03 multipliziert,

Der Tarif der Unfallversicherungen wird ab dem 01.07.2025 neu im 5 min. Rhythmus zu 10.03 (Standardtarif Einzelbehandlung) abgerechnet und dem Taxpunktwert von CHF 1.00 multipliziert.
Der Vertrag beinhaltet neu zusätzlich folgende Leistungen:
1. Leistungen in Abwesenheit des Patienten pro 5 min. CHF 9.72
2. Durchführung von Wohnungs- oder Arbeitsplatzabklärungen pro 5 min. CHF 10.03
3. Behandlungsmassnahmen auf räumliche Distanz (Online Meetings) pro 5 min. CHF 10.03
4. MTT mit bis zu 6 Follow-up-Terminen pro 5 Min CHF 10.23 und selbständigen Einzeltrainings mit CHF 48.47 pro Einheit.
5. Gruppensettings pro 5 min. CHF 10.38
6. Weg und Zeitpauschale zu Domzielbehandlungen oder Altersheimen, CHF 2.23 pro Minute Fahrtzeit.

Privatbehandlungen:
Physiotherapie, Massage, Personal Training kosten pro 25 Minuten 65 CHF und Osteopathie pro 5 Minuten 14 CHF.

Wir bitten Sie, sich bis spätestens 24 Stunden, bei 30-minütigen Terminen, am Wochenende und bei 45-60 minütigen Terminen, 36 Stunden vor dem Termin abzumelden, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Melden Sie sich kurzfristiger ab oder vergessen Sie den Termin, müssen wir Ihnen die Kosten des Termins privat in Rechnung stellen. Diese Kosten können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Normalerweise sind es 9 Behandlungen, es liegt aber im Ermessen des Arztes ausnahmsweise mehr oder weniger zu verschreiben.
In der Regel sind 4 Serien pro Jahr Therapie ohne ärztlichen Verlaufsbericht möglich.

Die erste Behandlung muss innerhalb von 5 Wochen ab Ausstellungsdatum erfolgen. Danach kann aber über eine Zeit von drei Monaten behandelt werden.
Erfolgt die erste Behandlung nicht während 5 Wochen, ist die Versicherung nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen.

Die Medizinische Trainingstherapie (MTT) ist ein ärztlich verordnetes Aufbautraining und eignet sich sowohl nach akuten Verletzungen und Operationen als auch bei chronischen Beschwerden. MTT beschränkt sich auf die betroffene Körperregion und sollte nicht als Ersatz für ein klassisches Fitnesstraining verstanden werden.

Die MTT stellt den Schlusspunkt der rehabilitativen Phase dar und umfasst das selbständige Training nach physiotherapeutischer Anleitung. Das Ziel ist die Wiederherstellung der physischen Fähigkeiten der Patienten und Patientinnen. Dies kann die Verbesserung des Gleichgewichts, der Koordination und Haltung, der Kraft, Flexibilität, Schnelligkeit oder Ausdauer sein.

Da MTT im Sinne der Rehabilitation vergütet wird, muss vorgängig mindestens eine Serie Physiotherapie stattgefunden haben.
Zudem wird MTT nur einmal pro Fall, nach vorgängiger Kostengutsprache, von den Kranken- und Unfallversicherungen übernommen.

Die MTT erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird durch die Grund- oder Unfallversicherung abgedeckt. Ein MTT Programm ist auf drei Monate beschränkt. Es wird fallspezifisch entschieden, in welcher Frequenz das Training optimalerweise durchgeführt werden sollte.

Als Startdatum zählt der erste Einführungstermin, (25 min.) der zweimalig von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird und an dem das Trainingsprogramm erstellt wird. Ein Follow-up oder Kontrolltermin wird nach 15 Terminen oder 6 Wochen durchgeführt.

Es werden zu Beginn der MTT alle Trainingstermine verbindlich über drei Monate geplant und müssen bei Verhinderung jeweils 24h vorher abgesagt werden.

Wir bitten Sie, zur ersten Sitzung Ihre gültige ärztliche Verordnung und Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen. Sollte der Grund für die Therapie ein Unfall sein, brauchen wir den Unfallschein mit dem Unfalldatum und der Schadennummer der Suva oder Ihrer Unfallversicherung. Falls Unklarheiten über die Kostenübernahme bestehen, ist Ihre Krankenkasse Vorleistungspflichtig.

Bitte füllen Sie vor der ersten Behandlung das Anamneseformular aus, hiermit garantieren wir Ihnen eine deutlich höhere untersuchungs- und Behandlungsqualität in den ersten Terminen. Falls Ihnen das nicht möglich sein sollte, kommen Sie bitte 15 Min. vor Ihrem ersten Termin in unser Zentrum und füllen dieses bei uns auf dem iPad aus.

Bitte kommen Sie zudem in bequemer, sportlicher Kleidung und Sportschuhen. Bei Krankheitsbildern der unteren Extremität ist das Tragen Shorts erforderlich bzw. sehr angenehm.

Das Verfassen von Berichten in der Grundversicherung an Ärzte oder Krankenkassen ist oft mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der nicht von den Versicherungen übernommen wird.
Wir beschränken uns deshalb auf telefonische oder kurze elektronische Kommunikation, auf Wunsch erstellen wir aber gerne Berichte für Patientinnen und Patienten, die dann aber mit 50 CHF pro A4 Seite privat vergütet werden müssen.

Berichte, die die Unfall- oder Invalidenversicherung betreffen, werden von diesen übernommen und bezahlt.

Bitte klären Sie vor dem Start der Osteopathiebehandlung mit Ihrer Zusatzversicherung ab, in welchem Umfang sich diese an der Kostenübernahme beteiligen wird. Bei entsprechender Zusatzversicherung werden in der Regel 80% der Behandlungskosten vergütet. LINK
(ausser Visana und Assura)
Erwähnen Sie bei der Abklärung, dass es sich bei Herrn Dierker um einen EMR-Anerkannten-Osteopathen handelt.

Wie lange dauert eine Osteopathiebehandlung und in welcher Frequenz laufen die Behandlungen ab?

In der Regel dauert eine Osteopathiebehandlung 50 Minuten. Es können aber auch kürzere Termine vereinbart werden.
In der Regel werden 6 Therapiesitzungen mit einem Abstand von jeweils einer Woche vereinbart. Dies ist jedoch individuell mit dem Therapeuten abzuklären und kann variieren.

Was kostet eine Osteopathiebehandlung?

Eine Osteopathiebehandlung kostet pro 5 Minuten 14 CHF. In der Regel werden Behandlungen von 50 Minuten durchgeführt die dann 140 CHF kosten.

Gerne stellen wir Ihnen eine Rechnung zu, zudem haben Sie die Möglichkeit, bar, per Debitkarte, per Kreditkarte oder TWINT zu bezahlen.

Öffentlicher Verkehr:
Bus Linien 60 – 63 – 47 eine Minute zu Fuss: 
Bahnhof Muttenz eine Minute zu Fuss: Fahrplan SBB 
Tram Linie 14 Haltestelle Muttenz Dorf 6 Minuten zu Fuss

Lage und Parkplätze:
Das Physiotherapeutische Institut und das medizinische Trainingszentrum befinden sich direkt gegenüber dem Bahnhof in Muttenz.
Es hat 8 Parkplätze direkt vor dem Gebäude im Hof. Die Praxis ist rollstuhlgängig, klimatisiert und verfügt über einen Lift.

Ihre Mitgliedschaft in unserem Trainingszentrum ist persönlich und nicht übertragbar. Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Bestätigung zustande. Sollten Sie minderjährig sein, benötigen wir die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Nutzung unserer Einrichtungen

Bei jedem Besuch unseres Zentrums bitten wir Sie, sich mit Ihrem Batch anzumelden. Die Nutzungsdauer bei Basicabos ist auf 2 Trainings pro Woche und einer Nutzungsdauer von 2h limitiert. Die Nutzung unserer Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.  Bitte befolgen Sie stets die Anweisungen unseres Personals und beachten Sie die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln.
Obligatorisch zum Training sind: Indoor Turnschuhe, Sportkleidung, und ein eigenes Handtuch in der Grösse 140×50 cm, um die Polster zu schonen.
Training ohne Einführung ist in unserem Zentrum nicht möglich. (ausser Fitpass Kunden)
In den Sommerferien und an den Wochenenden mit Brückentagen bleibt das Trainingszentrum aufgrund geringer Nutzung am Samstagvormittag geschlossen.

Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags richtet sich nach dem Abonnement, das Sie bei uns abgeschlossen haben. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um die entsprechende Abonnenten Dauer. In besonderen Fällen, wie bei längerer Krankheit oder Umzug, kann eine ausserordentliche Kündigung vereinbart werden.

Trainingsunterbruch

Ein Trainingsunterbruch ist nur gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses möglich. Das Zeugnis muss die Dauer und den Grund für den Trainingsunterbruch klar ausweisen. Die Mitgliedschaft wird für die im Zeugnis angegebene Dauer pausiert und entsprechend verlängert. Bitte beachten Sie, dass wir Trainingsunterbrüche nur für Zeiträume von mindestens 4 -12 Wochen gewähren.